Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw.Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Unbefugte WeitergabeUnsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt in Folge von unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
3. VorkenntnisIst Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet dies uns unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in diesem Falle bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen eines ProvisionsanspruchsUnser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bzgl. des von uns genannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. FolgegeschäftEin Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5a. Zwangsversteigerung /KaufpreisminderungEine Aufhebung oder Nichterfüllung des Kaufvertrages, eine spätere Reduzierung des Kaufpreises, sowie der Erwerb über eine spätere Zwangsversteigerung, berühren unseren Provisionsanspruch nicht.
6. Fälligkeit des ProvisionsanspruchsUnser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Vertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über dem Bundesbankdiskont fällig.
7. ProvisionssätzeDie nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen. Sie sind mit Abschluß des Nachweis- bzw. Vermittlungsvertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) KaufBei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 5%.
b) ErbbaurechtBei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5%.
c) An- und VorkaufsrechtBei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1%.
d) Vermietung von WohnimmobilienZwei Nettomonatsmieten vom Mieter
e) Vermietung / Verpachtung von GewerbeimmobilienBei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer zwei Nettomonatsmieten vom Mieter
Bei Verträgen von über 5 Jahren Dauer 2,5 Nettomonatsmieten vom Mieter.
Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere halbe Nettomonatsmiete.
f) GeschäftskäufeBei An-/Verkauf von Unternehmen/Beteiligungen und Rechten jeglicher Art, Waren, Einrichtungen etc. berechnet vom Verkaufswert vom Käufer 3%.
g) Für sonstige Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Provisionen.Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
8. Tätigkeit für den anderen VertragsteilWir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Dautphetal.